Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) Die AGB ergänzen Spezialvereinbarungen zwischen ID und ihren Kunden. Sie erlangen Wirksamkeit mit dem Vertragsschluss zwischen ID und ihren Kunden.Die von ID erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Anwendung dieser AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch ID. Die vorliegenden AGB geniessen Vorrang gegenüber Geschäfts- und Lieferbedingungen Dritter.
Sorgfalt und Pflichten von ID ID wahrt die Interessen ihrer Kunden nach bestem Wissen und Können und erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt.
Rechte am Arbeitsergebnis Mit Bezahlung des Honorars steht dem Kunden das Recht zu, die Arbeitsergebnisse von ID für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Weitergehende Immaterialgüterrechte von ID bleiben vorbehalten.
Weisungsrecht und Vertretung der Kunden Der Kunde ist gegenüber ID weisungsberechtigt. Beharrt der Kunde trotz Abmahnung durch ID auf einer Weisung, so trägt der Kunde deren Folgen alleine.Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnisse von ID richten sich nach der spezifischen vertraglichen Vereinbarung. Im Zweifelsfall holt ID die Weisungen des Kunden ein. Zur Abwehr von Schaden und Gefahr ist ID in dringlichen Fällen auch ohne Einholung des Einverständnisses des Kunden befugt, angemessene Massnahmen zu ergreifen.
Beizug von Dritten Andere Vereinbarungen vorbehalten, ist ID befugt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auf eigene Kosten Dritte beizuziehen.Für Tätigkeiten von Dritten, die ID selber beigezogen hat, haftet ID für sorgfältige Auswahl, Anleitung und Überwachung. Für vom Kunden trotz Abmahnung von ID beigezogenen Dritten haftet ausschliesslich der Kunde.
Geistiges Eigentum Vorbehältlich anderer vertraglicher Vereinbarungen, stehen sämtliche Immaterialgüterrechte an von ID erstellten Werken im Eigentum von ID. Als Werke gelten auch Entwürfe und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt. ID kann das Werk unter Wahrung der Interessen des Kunden veröffentlichen und sich dabei als Urheberin bezeichnen.
Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse, welche sie im Rahmen dieser Zusammenarbeit erfahren, zu wahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Als Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gelten unter anderem Produktionsverfahren, technisches Know-how, Programmierungen, Konzepte, Offerten, Berechnungen, Kundenbeziehungen etc.
Honorare Das ID geschuldete Honorar richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Mangels spezieller Vereinbarungen hat ID Anspruch auf ein Honorar nach Aufwand gemäss branchenüblichen Ansätzen. ID ist berechtigt, periodisch Akontozahlungen nach Fortschritt der Arbeiten geltend zu machen. Akontozahlungen sind unverzüglich zu leisten, Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt fällig.
Arbeitsunterbruch und Verzögerung Ist der Unterbruch respektive die Verzögerung vom Kunden zu verantworten, hat ID Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens. Bedingt die Verzögerung bei Wiederaufnahme der Arbeiten zusätzliche Leistungen, ist die Höhe deren Honorierung vor Wiederaufnahme der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren.
Abnahme und Mängelrüge Der Kunde prüft alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von ID bei Erhalt bzw. bei Übernahme unverzüglich. Allfällige Mängel rügt der Kunde umgehend, andernfalls allfällige Garantieansprüche als verwirkt gelten. Andere Vereinbarungen vorbehalten, ist bei der Lieferung von Werken die Wandelung ausgeschlossen.
Schriftlichkeitsvorbehalt Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarung haben schriftlich zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich. Abweichende schriftliche Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor.
Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für sämtliche Leistungen seitens ID ist der Geschäftssitz von ID. Gerichtsstand für allfällige rechtliche Auseinandersetzungen ist der Sitz von ID. ID steht das Recht zu, eigene Ansprüche am Sitz oder am Wohnsitz des Kunden geltend zu machen. Auf das Rechtsverhältnis zwischen ID und dem Kunden kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung.